vom 20.12.2020
vom 30.11.2020
vom 07.11.2020
Kleiderwahnsinn verschenkt Brautkleid und Hochzeitsanzug „im Blindflug“!
„Wer würde sich von uns blind einkleiden lassen?“ hatten wir vor einigen Tagen in einer Facebook-Story gefragt.
Wir erhielten fast 90% zustimmende Rückmeldungen.
So soll es denn sein!
Wir suchen ab sofort Brautpaare, die ihre Hochzeit für 2021 fest planen und uns soviel Vertrauen entgegen bringen, dass sie sich von uns blind einkleiden lassen. Als Dank und Lohn dafür erhält das Paar dann Brautkleid und Hochzeitsanzug von uns geschenkt!
Bei allen Anproben werden der Braut und dem Bräutigam die Augen fest verbunden. Begleitpersonen sind dabei nicht gestattet.
Braut und Bräutigam sehen sich dann erst am Tag ihrer Hochzeit vor der Zeremonie selbst und gegenseitig in ihren Outfits!
Bei allen Terminen, Anproben und am Tag der Hochzeit entstehen organisiert von uns Fotos und Videos, welche dem Paar nach der Hochzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlichungen von Fotos und Videos vor der Hochzeit durch uns erfolgen ausschließlich in Brautkleidern bzw. Anzug-Outfits, die dann zur Hochzeit nicht getragen werden.
Da wir mit dieser Aktion natürlich das Vertrauen unserer Kunden in unsere ehrliche und fachkundige Beratung bestärken möchten, werden wir für dieses couragierte Brautpaar nur hochwertige, attraktive und perfekt aufeinander abgestimmte Modelle auswählen. Die Auswahl erfolgt aus unserem kompletten Sortiment.
Das Ergebnis soll das Paar glänzen lassen und zu ihrem Glück am Hochzeitstag beitragen.
Wer von Euch ist so leicht verrückt und beherzt, sich auf diesen „Kleiderwahnsinn“ pur einzulassen?
Bewerbt Euch bei uns mit Angabe von Namen, Anschrift, Telefonnummer, Mail-Adresse sowie Hochzeitstermin und geplanter Location, falls bereits bekannt. Weiterhin sollte zu Eurer Bewerbung ein Foto von Euch beiden gehören, welches Euch möglichst ganz zeigt.
Bei mehreren Bewerbungen laden wir einige von uns ausgewählte Paare zu einem persönlichen Gespräch ein. Eine Jury bestehend aus Reporterin Katja Lippmann-Wagner, Firmeninhaberin Ina Riedel, Fotograf Günter Brauer und Schneidermeister Peter Bleyl entscheidet dann darüber, welches Paar zu seiner Hochzeit „blind“ eingekleidet wird.
Wichtig! Es wird nur ein Paar für diese Aktion gewählt werden.
Aber: Alle Bewerber gewinnen! Denn wir werden uns bei allen Paaren, die den Mut haben, sich für diese verrückte Aktion zu bewerben, in Form von Gutscheinen, die Ihr bei der Vorbereitung Eurer Hochzeit einlösen könnt, bedanken.
Einsendeschluss verlängert bis zum 20.12.2020
Bewerbungen per Post bitte an:
Kleiderwahnsinn Ina Riedel
Bahnhofstraße 43
08297 Zwönitz
oder per Email an:
kontakt@kleiderwahnsinn.de
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Veranstalter:
Firma
Kleiderwahnsinn Ina Riedel
Bahnhofstraße 43
08297 Zwönitz
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Barauszahlung ist nicht möglich.
3. Der Gewinn ist zweckgebunden an die tatsächliche Hochzeit der Gewinner.
4. Gewinner bzw. Teilnehmer verpflichten sich, eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung
über die Übertragung von Rechten an allen Fotos und Videos, die während aller
Termine entstehen, an die Veranstalter abzuschließen.
5. Die Teilnehmer verpflichten sich, zu allen Terminen die jeweils gültigen Corona-
Hygiene-Regeln korrekt einzuhalten.
6. Bei allen Anprobe- und Beratungsterminen ist die Anwesenheit von Begleitpersonen
untersagt.
7. Das Gewinner-Brautpaar verpflichtet sich, die Hochzeit in den gegenständlichen
gewonnenen Outfits von Kleiderwahnsinn durchzuführen.
8. Das Gewinner-Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass vor und nach der
Trauung sowie auch zum selbst organisierten Fotoshooting am Hochzeitstag den
Fotografen der Veranstalter das Filmen und Fotografieren gestattet ist.
9. Bei Nichtstattfinden der Hochzeit wird das Gewinner-Brautpaar gegenüber dem
Veranstalter schadensersatzpflichtig in Höhe des Wertes der zur Verfügung gestellten
Ware. Verschiebungen des Hochzeitstermins sind davon unberührt.
10. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen wird das Gewinner-Brautpaar
gegenüber dem Veranstalter schadensersatzpflichtig in Höhe des Wertes der zur
Verfügung gestellten Ware.
11. Teilnehmer dürfen nicht verwandt oder verschwägert mit den Veranstaltern und
Jurymitgliedern sein.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
vom 29.09.2020
vom 15.09.2020
Für die Ladys, die sich lieber im eleganten Hosenanzug sehen, bieten wir ab jetzt auch maßgeschneiderte Hosenanzüge > individuell angefertigt.
Dabei ist die Kundin frei in der Wahl der Stoffe und Farben und es können Designwünsche berücksichtigt werden.
Also Ladys - ihr habt die Hosen an!
Hier zeigen wir Inas Smoking bei einer Anprobe.
designed by Ina
handmade by Peter
vom 13.09.2020